Als Sachleistungen werden die Dienste der ambulanten Pflege bezeichnet. Die Leistungen durch die professionellen Pflegekräfte unterstützen die pflegenden Angehörigen und machen es vielen allein lebenden Pflegebedürftigen möglich, trotz ständigen Hilfebedarfs weiter in ihrer Wohnung leben zu können. Die Pflegeversicherung gibt so der häuslichen Versorgung eindeutig Vorrang vor einer stationären Betreuung.
Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit können Pflegeeinsätze durch ambulante Dienste in Anspruch genommen werden:
Leistung Im einzelfall
bis zu
0 I II III
Pflegegeld
pro Monat - 244 € 458 € 728 € -
Pflegesach-leistungen
pro Monat - 468 € 1.144 € 1.612 € 1.995 €
Pflegegeld bei eingeschränkter
Alltagskompetenz
pro Monat 123 € 316 € 545 € 728 € -
Pflegesachleistungen bei eingeschränkter
Alltagskompetenz
pro Monat 231 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Stationäre Pflege
pro Monat bis zu - 1.064 € 1.330 € 1.612 € 1.995 €
Teilstationäre
Pflege pro Monat
bis zu - 468 € 1.144 € .612 € -
Teilstationäre
Pflege bei eingeschränkter
Alltagskompetenz
pro Monat bis zu 231 € 689 € 1.298 € 1.612 € -
Verhinderungs- Pflege 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können
bis zu (max. 6 Wochen nicht in 806 Euro aus Anspruch genommenen
im Jahr) Mitteln derKurzzeitpflege für die
Verhinderungspflege verwendet werden
Kurzzeitpflege bis 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können
zu (max. 8 Wochen bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch
im Jahr) genommenen Mitteln der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwendet werden.
Zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungs-leistungen bei Grundbetrag bzw. erhöhter Betrag 104 bzw 208 € pro Monat
eingeschränkter
Alltagskompetenz
Zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungs-
leistungen ohne
eingeschränkte
Alltagskompetenz max. 104 Euro pro Monat
Zuschuss zu
Umbaumaßnahmen
bis zu 4.000 Euro je Maßnahme, max. 16.000 Euro für Wohngruppen
Zum Verbrauch
bestimmte Pflege-
hilfsmittel bis zu bis zu 40 Euro im Monat