Ich oder ein Angehöriger benötigen Hilfe, haben aber noch keine Pflegestufe. Was können wir tun?
Besuchen Sie uns oder rufen uns an und wir vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin. Vor Ort bei Ihnen Zuhause kann dann eine qualifizierte Pflegefachkraft einen Eindruck über den tatsächlichen Hilfsbedarf gewinnen und abwägen, ob eine Indikation für eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt.
Beim Ausfüllen des Antrages sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur evtl. Einstufung?
Von der Antragstellung bis zur Zustellung des Einstufungsbescheid nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) können einige Wochen vergehen.
Muss ich bis zur Einstufung durch den MDK in Anspruch genommene Leistungen selbst bezahlen?
Wir gehen in Vorleistung, das heißt wir gehen in Vorleistung und rechnen nach Genehmigung durch den MDK rückwirkend zum Termin der Antragstellung direkt mit den Kranken/Pflegekassen ab.
Muss ich selbst zuzahlen?
Die Pflegeversicherung stellt im Vergleich zu Früher eine enorme Verbesserung da, dennoch deckt sie nicht immer die vollen Kosten ab.
Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch über welche Leistungen Sie mit ihrer Pflegestufe verfügen können, ohne dabei zuzahlen zu müssen.
Was mache ich, wenn mein Pflegeantrag abgelehnt wurde?
Gerne sind wir dabei behilflich, einen Einspruch gegen die Ablehnung einzureichen.
Wenn Sie möchten, ist bei der Nachbegutachtung eine Pflegefachkraft unterstützend mit anwesend.
Habe ich durch eine Privatversicherung Vorteile gegenüber gesetzlich Versicherten?
Alle unsere Kunden haben Anspruch auf die bestmöglichste Versorgung.
Muss ich Ihnen einen Wohnungsschlüssel von mir geben?
Die Notwendigkeit, einen Schlüssel abzugeben, muß individuell abgeklärt werden. Sind Sie z.B. alleinstehend und können die Tür nicht selbständig öffnen, wird eine Abgabe eines Schlüssels unumgänglich sein. Gerne beraten wir Sie individuell.
Ich muss eine Pflegeberatung nachweisen, da ich Pflegegeld beziehe. Warum und was muß ich machen?
Bei Pflegestufe 1&2 müssen die Pflegepersonen alle sechs Monate und bei Pflegestufe 3 alle drei Monate unaufgefordert ein Beratungseinsatz bei der Krankenkasse nachweisen.
Diese Beratungseinsätze dienen zur Qualitätssicherung und zur unterstützenden Beratung der Angehörigen. Pflegemissstände sollen somit aufgedeckt werden.Bei fehlenden Nachweisen können Leistungskürzungen drohen.Rufen Sie uns an oder kommen vorbei, wir helfen Ihnen gerne.
Die flegeberatung wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Ausgenommen Privatversicherte.
Was ist, wenn das Pflegegeld für meine gewünschten Leistungen nicht ausreicht ?
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Kostenvoranschlag, dann können Sie selbst entscheiden welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Was passiert, wenn ich weniger Leistungen in Anspruch nehmen möchte?
Bei nicht Ausschöpfung des monatlichen Höchstbetrags für Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst ist es möglich, bei der Krankenkasse eine Kombinationsleistung zu beantragen.
Die Krankenkassen zahlen dann prozentual ein Pflegegeld, von den nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen aus. Somit kann ein verbliebener Hilfsbedarf durch Angehörige o.ä. abgedeckt werden.
Meine pflegenden Angehörigen möchten in den Urlaub, was nun?
Jedem Pflegebedürftigen stehen im Jahr bis zu 1470,-Euro zu, damit im Verhinderungsfall die Kosten für einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung (Kurzzeitpflege) ganz bzw teilweise abgedeckt werden können.
Sie müssen einen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Werde ich immer von der gleichen Pflegekraft versorgt ?
Soweit es uns organisatorisch möglich ist, werden wir ihnen feste Pflegekräfte zuteilen.
Was, wenn ich mit einer Pflegekraft nicht zurecht komme?
In einem solchen Fall nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf und wir werden gemeinsam eine Lösung finden.
Wie und wo erhalte ich Pflegehilfsmittel?
Wir beraten Sie gerne und sind bei der Beschaffung behilflich.
Können Sie mir bei meinem Haushalt helfen?
Natürlich sind wir ihnen auch bei der Versorgung ihres Haushalts behilflich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren uns jederzeit:
Telefon: 0 61 55/ 6 08 12 08
Handy: 0 17 0/ 6 23 15 80
E-Mail: mkp@me-la.de oder info@me-la.de