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Pflegeversicherung

 

Leistungen der Pflegeversicherung

 

Die Pflegekasse finanziert verschiedene Leistungen für die Pflegebedürftigen.

 

Mit dem Pflegegeld kann die nötige Hilfe privat und unbürokratisch beschafft werden. Häufig wird damit der Aufwand pflegender Angehöriger vom Pflegebedürftigen vergütet.

 

Mit den Sachleistungen werden professionelle Pflegekräfte finanziert. Weil das erheblich teurer ist als private Hilfen, liegt das Budget der Sachleistungen erheblich über den Zahlen für's Pflegegeld.

 

Es können beide Leistungsarten kombiniert werden (Kombinationsleistung).

 

Darüber hinaus unterstützt die Pflegeversicherung bei Pflegekursen, Umbauten in der Wohnung, Pflegehilfsmitteln, Kurzzeitpflege und anderes.

 

 

Kombinationsleistungen

 

Die Pflegebedürftigen nehmen Sachleistungen in Anspruch, schöpfen das Budget aber nicht aus. Es wird zusätzlich anteilig Pflegegeld ausgezahlt.

 

Anders beschrieben: Im ersten Schritt werden die Sachleistungen direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Bleiben danach beispielsweise 23% des Betrages übrig, den die Pflegestufe für Sachleistungen bei dieser Pflegestufe zur Verfügung stellt, werden dann 23% des Pflegegeldes dieser Pflegestufe an die Versicherten ausbezahlt.

 

Übersteigen die Kosten der pflegerischen Hilfen die Leistungen der Pflegekassen ... müssen die Pflegebedürftigen selbst zahlen; können sie das nicht, springt das Sozialamt unter Umständen ein.

 

 

Zusätzlicher Betreuungsbetrag

 

Für Menschen mit erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz können neben den Leistungen im Rahmen einer Pflegestufe außerdem 100 bzw. 200 Euro monatlich als "zusätzlicher Betreuungsbetrag" beantragt werden (§45b SGB XI). Dazu wurde das bisherige Assessment weiter entwickelt. Schon seit 2006 wird eine Beurteilung zur "eingeschränkten Alltagskompetenz" durch den MDK auf der Grundlage einer 13 Punkte Liste durchgeführt. Auf Antrag werden die Pflegekassen nach Aktenlage über die Gewährung des Grundbetrags (100 Euro) oder des erhöhten Betreuungsbetrags (200 Euro) entscheiden. Nur im Streitfall wird es eine erneute Begutachtung geben müssen. Seit dem 1.7.2008 wird routinemäßig bei der Begutachtung auch das Assessment durchgeführt um über den Anspruch auf den zusätzlichen Betreuungsbetrag entscheiden zu können.

 

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