Verhinderungspflege
Hin und wieder benötigen pflegende Angehörige, die mit viel Kraft und Hingabe ihre Aufgabe erfüllen, eine Auszeit, um neue Energie zu tanken.
In solchen Situationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, damit Sie Ihre Angehörigen während dieser Erholungszeit gut versorgt wissen.
Die Kosten für diese Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 1510,-€ erstattet. Der Anspruch besteht für 28 Tage pro Kalenderjahr.
Sie können die Verhinderungspflege auch stundenweise, z.Bsp. für einen Kinobesuch oder eine Einladung zu einer Festlichkeit in Anspruch nehmen.
Über stundenweise Inanspruchnahmen sollten Sie, wenn möglich, im Voraus Ihre Pflegekasse informieren.
Anstelle der Ersatzpflege im häuslichen Bereich kann für die Pflege auch eine stationäre Einrichtung in Anspruch genommen werden.
Gerne sind wir Ihnen auf der Suche nach einer geeigneten stationären Einrichtung behilflich.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege:
Die Pflegeperson sollte den zu pflegenden Angehörigen vor der ersten Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.
Gründe einer Verhinderungspflege können sein: