Zusätzlicher Betreuungsbetrag
Für Menschen mit erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz können neben den Leistungen im Rahmen einer Pflegestufe außerdem 100 bzw. 200 Euro monatlich als "zusätzlicher Betreuungsbetrag" beantragt werden (§45b SGB XI). Dazu wurde das bisherige Assessment weiter entwickelt. Schon seit 2006 wird eine Beurteilung zur "eingeschränkten Alltagskompetenz" durch den MDK auf der Grundlage einer 13 Punkte Liste durchgeführt. Auf Antrag werden die Pflegekassen nach Aktenlage über die Gewährung des Grundbetrags (100 Euro) oder des erhöhten Betreuungsbetrags (200 Euro) entscheiden. Nur im Streitfall wird es eine erneute Begutachtung geben müssen. Seit dem 1.7.2008 wird routinemäßig bei der Begutachtung auch das Assessment durchgeführt um über den Anspruch auf den zusätzlichen Betreuungsbetrag entscheiden zu können.