Verpflichtende Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI bei Pflegegeldbezug:
Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich. Pflegegrad 4 und 5 vierteljährig.
Bei Pflegegrad 1 nicht verpflichtend, aber 2x jährlich möglich.
Die Kosten für Beratungen werden durch die zuständigen Pflegekassen getragen.