...weil's zuhause am schönsten ist.
...weil's zuhause am schönsten ist.

Behandlungspflege

 

 

-Hilfe bei der     Medikamenteneinnahme

 

-Insulin Therapie

 

-Wundversorgung und   Verbandswechsel

 

-An- und Ausziehen von   Kompressionsstrümpfen

 

 

mehr zur Behandlungspflege

 

Grundpflege

 

 

-Hilfe bei der Körperpflege

 

-Hilfe beim An- und Auskleiden

 

-Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

 

mehr zur Grundpflege

Häusliche Betreuung & Hauswirtschaftshilfe

 

Unterstützung beim Einkaufen Reinigen der Wohnung Verhinderungspflege

 

mehr zur Hauswirtschaftshilfe

 

Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI

 

Verpflichtende Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI bei

 

Pflegegeldbezug:

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich.

 

Pflegegrad 4 und 5 vierteljährig.

 

Bei Pflegegrad 1 nicht verpflichtend, aber 2x jährlich möglich.

 

Die  Kosten für Beratungen werden durch die zuständigen Pflegekassen getragen.

    

    

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